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Erinnern Sie sich noch an den Fall Yamashita?

von Sodei Rinjiro

19.05.2004 — ZNet

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Während der jüngsten Befragungen von Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und anderen vor dem Kongress war die Luft angefüllt von Militärjargon wie „Gerichtsbeeinflussung [1]“ und „Befehlskette“, doch nirgends wurde der Terminus „Befehlsverantwortung [2]“ gebraucht. Im Jahre 1945 wurde nach Japans Kapitulation vor den Alliierten General Tomoyuki Yamashita, Befehlshaber der japanischen Streitkräfte auf den Philippinen, vor einem amerikanischen Militärtribunal wegen Kriegsverbrechen angeklagt, für schuldig befunden und gehängt. Sein Verbrechen: Versagen, Befehlsverantwortung über alle auf den Philippinen eingesetzten japanischen Truppen aufrecht zu erhalten.

Taumelnd von der Wucht von General Douglas MacArthurs Invasion des Archipels liefen die isolierten japanischen Kräfte (hauptsächlich Marine) Anfang 1945 in Manila Amok und vergewaltigten und massakrierten Zehntausende unschuldiger Zivilisten. Die Vergewaltigung von Manila war ein Verbrechen gemäß dem internationalen Kriegsrecht. Nach der amerikanischen Militärkommission, die seinen Fall verhandelte, war General Yamashita rechtlich verantwortlich für alle Missbräuche und Gräuel, die von seinen Truppen begangen worden waren, weil er allein die Befehlsverantwortung innehielt und von solchen Verheerungen gewusst haben sollte. Yamashita ging in Berufung vor den Obersten Gerichtshof der USA, der das Urteil des Tribunals aufrecht erhielt und mit fünf zu zwei Stimmen gegen ihn entschied.

In seiner Mindermeinung jedoch argumentierte Bundesrichter Murphy, dass „mit dem Einsetzen einer nüchternen Nachbetrachtung begriffen werden wird, welche grenzenlosen und gefährlichen Implikationen der heute sanktionierte Prozess mit sich bringt. Niemand in einer Befehlsposition in einer Armee, vom Unteroffizier bis zum General, kann diesen Implikationen entgehen. Tatsächlich mögen die Schicksale einiger zukünftiger Präsidenten der Vereinigten Staaten und ihrer Stabschefs und Militärberater durch diese Entscheidung besiegelt sein.“ Aber die Meinung von Bundesrichter Murphy war Mindermeinung, und die Rechtsfigur der Befehlsverantwortung wurde im amerikanischen Gesetz festgeschrieben.

Traurigerweise entschlossen sich die Vereinigten Staaten hiernach, diesen Präzedenzfall zu ignorieren. 1971 wurde nur Leutnant William Calley ordnungsgemäß nach Gesetz für das Massaker an 567 vietnamesischen Zivilisten in Mylai 1968 bestraft und erhielt lebenslänglich (was später beträchtlich reduziert und dann umgewandelt wurde). Sein Oberkommandierender, der das Strafmaß herabsetzte, wurde nie angeklagt oder auch nur zur Verantwortung gezogen für dieses Verbrechen. Amerika das Mächtige macht ein Gesetz und, wenn es Zweckdienlichkeit diktiert, bricht es ungestraft.

Amerikas Gräuel an irakischen Häftlingen haben viele Formen und schließen nicht notwendig direktes Morden mit ein. Doch die Verletzung von Menschenrechten durch Verhörer der US-Armee kommt moralischem und geistigem Mord gleich. Amerika muss noch verstehen, wie sehr es dem stolzen irakischen Volk Unrecht getan und es entrüstet hat, und wie viel Ansehen es in den Augen der internationalen Meinung verloren hat. Sollte Verteidigungsminister Rumsfeld gehängt werden? Sollte Präsident Bush angeklagt werden? Die Welt wartet auf das Urteil des amerikanischen Volkes.

Sodei Rinjiro ist Professor Emeritus der Hosei-Universität und Autor des preisgekrönten japanischen Buches „Die zweitausend Tage von MacArthur“. Dieser Kommentar wurde für den Japanfokus [von znet] geschrieben. Der Autor kann unter sodeit@nifty.com erreicht werden.

[1] In der amerikanischen Militärgerichtsbarkeit können bestimmte Stellen der Militärhierarchie bestimmtes Gerichtspersonal berufen, sich über Befangenheitsklagen hinwegsetzen etc., was in Zivilprozessen nicht möglich wäre. Diese nicht wünschenswerte, aber rechtlich oft mögliche Beeinflussung des Prozessausganges wird als „command influence“ bezeichnet. (Anm. d. Übers.) [2] „command responsibility“

Orginalartikel: Remember
Übersetzt von: Benjamin Brosig
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