Neutral verhalten (Sitting on the Fence)
(Gedanken zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes)
von Gideon Levy
18.09.2005 — Ha'aretz / ZNet Deutschland
—
abgelegt unter:
Trennungszaun
Der Oberste Gerichtshof hat noch einmal bewiesen, dass er die Girlanden nicht verdient hat, mit denen man ihn üblicherweise schmückt. Seine Entscheidung über den Trennungszaun ist eine typische Entscheidung: man kümmert sich um die Rechte von einer Handvoll Bewohner, während man sich offenkundig davor drückt, sich mit der großen Ungerechtigkeit ( der Mauer) zu befassen.
Der Gerichtshof verdient ein gewisses Lob dafür, dass er die Petition von 1200 in der Alfei Menashe Falle sitzender Palästinenser akzeptiert und entschieden hat, dass die Mauer/ der Zaun in diesem Areal verändert werden soll. Doch - im Gegensatz zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag stellte er fest, dass es erlaubt sei, die Mauer/ den Zaun jenseits der Grünen Linie zu errichten. So wendet er seinen Blick wieder vom Gesamtbild ab. Das ist seine Art, aufgeklärt zu erscheinen, ohne das Risiko einzugehen, kühne Prinzipien einzuführen.
Das Schicksal der 1200 Enklavebewohner wird sich infolge der Entscheidung verbessern, aber gleichzeitig hat die israelische Besatzung eine andere ( größere) Dosis schweigender Legitimierung erhalten. Dieses Stillschweigen des Obersten Gerichtshofes ist wie zusätzliches Anfachen des Besatzungsfeuers, manchmal vielleicht sogar mehr als die Aktionen Israels beabsichtigten, weil der Kampf gegen die Ungerechtigkeit schwieriger wird, wenn sie von der ehrenwerten Robe des Obersten Gerichtshofes verhüllt wird.
Eines Tages wird ein Historiker fragen, wo die eindeutige moralische Stimme des Obersten Gerichthofes war, während er der erschreckenden Realität gegenüberstand, die von der israelischen Besatzung geschaffen wurde. Die Antwort wird sein: Der Oberste Gerichtshof ist dieser Realität aus dem Weg gegangen.
Dachten die Richter denn, sie würden schon ihre Pflicht erfüllen, wenn sie 1200 Bewohner vor der Umzingelung bewahrten. Erwartete man vom Obersten Gerichtshof zu viel, wenn es darum geht, endlich etwas Eindeutiges zum ganzen Besatzungsunternehmen oder wenigstens zu den Siedlungen zu sagen?
Der Oberste Gerichtshof brauchte fünf Jahre, bis er eine Entscheidung über die Folter fällte, und die Entscheidung über das gezielte Töten hatte er drei ein halb Jahre hinausgeschoben. Dieses Mal hat er noch einmal bewiesen, dass er wahrlich keine Leuchte der Gerechtigkeit ist, sondern höchstens eine Minitaschenlampe, von der ein schwacher Lichtstrahl ausgeht. Er verhält sich neutral und nimmt zwar etwas Rücksicht auf die individuellen Rechte, legitimiert aber die große Bestie (Ungerechtigkeit) und beweist damit, dass ihm ein wichtiges Merkmal fehlt: Mut.
So ist es keine Überraschung, dass fast jeder außer der extremen Rechten mit der Entscheidung zufrieden ist: man beabsichtigt eben, allen zu gefallen.
Deshalb bevorzugt der Oberste Gerichtshof weitschweifige Formulierungen: er wird die entsprechend genaue Prüfung der Normen des Völkerrechtes untersuchen, wie sie vom Gerichtshof in Den Haag entwickelt und interpretiert wurde, aber die Verfügung des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag verpflichtet Israel nicht. Wer versteht das?
Zur Ehre des Obersten Gerichtshofs muss bemerkt werden, dass er sein ausweichendes Verhalten dies Mal nicht verbirgt: Aharon Barak schreibt ausdrücklich, dass er sich nicht mit der Legalität der Siedlungen befassen will. Warum nicht? Barak macht sich nicht die Mühe, eine Antwort zu liefern. Aber wenn der Gerichtshof, dem er vorsteht, den Bau der Mauer innerhalb der besetzten Gebiete erlaubt, so ist dies eine indirekte Legitimierung der ganzen Besatzung. Seine Haltung ist ein Rätsel; denn er argumentiert, dass es Israel erlaubt sei, seine Bewohner von jedem Platz aus zu verteidigen, egal, ob es legal sei oder nicht. Gibt es wirklich keine Verbindung zwischen der Verpflichtung, die Bürger zu schützen, und der Frage der Legalität seiner Aktionen? Die Richter können ihre Hände nicht in Unschuld waschen: der Gerichtshof hätte die Möglichkeit gehabt, zu einem schicksalshaften Problem klare Stellung zu beziehen doch haben sie wieder davon Abstand genommen. Den Bürgern Israels wurde die rechtliche Hilfe, die sie verdienen, wieder verweigert. Nach 38 Jahren Besatzung wissen sie immer noch nicht, ob das Siedlungsunternehmen legal ist oder nicht. Wäre es nicht endlich an der Zeit, dass der Gerichtshof seine Meinung zu den Verfügungen internationaler Rechtsinstitutionen aufdeckt, die erklärt haben, dass das Siedlungs-unternehmen eine Verletzung des Völkerrechts und der Genfer Konvention ist? Ist es nicht an der Zeit, den rechtlichen Nebel, unter dessen Deckmantel wir mehr als 200 000 Menschen in dem Land angesiedelt haben, das uns nicht gehört, zu lüften?
Die Kritik des Richters Michel Cheshin an der politischen Natur des Gerichtes in Den Haag ist deshalb mit Scheinheiligkeit behaftet; denn die Verfügung unseres Obersten Gerichtes ist genau so eine politische Verfügung.. Michael Sfard, der Anwalt der Petition (der 1200 Betroffenen) ist mit der Entscheidung des Gerichtes sehr zufrieden. Seine Klienten, Bewohner des Platzes, der nach seinen Worten sehr nah an der Hölle liegt, werden nun in der Lage sein, die grundlegenden Menschenrechte auszuüben: Bewegungsfreiheit, frei von Besatzung (??) und frei, um ein normales Familien- und gesellschaftliches Leben zu führen so weit das unter Besatzung möglich ist. Das ist unzweifelhaft schon eine Errungenschaft. Gleichzeitig stellt die Entscheidung des Gerichtshofes die Unmenschlichkeit derjenigen bloß, die den Verlauf der Mauer planten. Der Oberste Gerichtshof wendet sich dem natürlich nicht ausdrücklich zu, aber vielleicht müssen Mauerplaner und Mauererbauer eines Tages auch davor Abstand nehmen, ins Ausland zu reisen. (um nicht wegen Menschenrechtsverletzungen dort verhaftet zu werden). Wenn der Oberste Gerichtshof sich davor drückt, dann sollte man nicht überrascht sein, wenn Menschenrechtler zur letzten noch erreichbaren Option Zuflucht nehmen und sich an ausländische rechtliche Kanäle wenden. In seiner letzten ausweichenden Entscheidung über die Mauer hat der Oberste Gerichtshof ihnen noch einmal aufgezeigt, dass es keine Alternative gibt, als einen verzweifelten Appell an die Welt zu richten, mit allen Problemen, die er zur Folge haben wird um uns vor uns selbst und vor unserm unzuverlässigen Gerichtshof zu retten
Anmerkungen
(in Klammer Gesetztes von der Übers. zum besseren Verständnis ergänzt)
Zur Ehre des Obersten Gerichtshofs muss bemerkt werden, dass er sein ausweichendes Verhalten dies Mal nicht verbirgt: Aharon Barak schreibt ausdrücklich, dass er sich nicht mit der Legalität der Siedlungen befassen will. Warum nicht? Barak macht sich nicht die Mühe, eine Antwort zu liefern. Aber wenn der Gerichtshof, dem er vorsteht, den Bau der Mauer innerhalb der besetzten Gebiete erlaubt, so ist dies eine indirekte Legitimierung der ganzen Besatzung. Seine Haltung ist ein Rätsel; denn er argumentiert, dass es Israel erlaubt sei, seine Bewohner von jedem Platz aus zu verteidigen, egal, ob es legal sei oder nicht. Gibt es wirklich keine Verbindung zwischen der Verpflichtung, die Bürger zu schützen, und der Frage der Legalität seiner Aktionen? Die Richter können ihre Hände nicht in Unschuld waschen: der Gerichtshof hätte die Möglichkeit gehabt, zu einem schicksalshaften Problem klare Stellung zu beziehen doch haben sie wieder davon Abstand genommen. Den Bürgern Israels wurde die rechtliche Hilfe, die sie verdienen, wieder verweigert. Nach 38 Jahren Besatzung wissen sie immer noch nicht, ob das Siedlungsunternehmen legal ist oder nicht. Wäre es nicht endlich an der Zeit, dass der Gerichtshof seine Meinung zu den Verfügungen internationaler Rechtsinstitutionen aufdeckt, die erklärt haben, dass das Siedlungs-unternehmen eine Verletzung des Völkerrechts und der Genfer Konvention ist? Ist es nicht an der Zeit, den rechtlichen Nebel, unter dessen Deckmantel wir mehr als 200 000 Menschen in dem Land angesiedelt haben, das uns nicht gehört, zu lüften?
Die Kritik des Richters Michel Cheshin an der politischen Natur des Gerichtes in Den Haag ist deshalb mit Scheinheiligkeit behaftet; denn die Verfügung unseres Obersten Gerichtes ist genau so eine politische Verfügung.. Michael Sfard, der Anwalt der Petition (der 1200 Betroffenen) ist mit der Entscheidung des Gerichtes sehr zufrieden. Seine Klienten, Bewohner des Platzes, der nach seinen Worten sehr nah an der Hölle liegt, werden nun in der Lage sein, die grundlegenden Menschenrechte auszuüben: Bewegungsfreiheit, frei von Besatzung (??) und frei, um ein normales Familien- und gesellschaftliches Leben zu führen so weit das unter Besatzung möglich ist. Das ist unzweifelhaft schon eine Errungenschaft. Gleichzeitig stellt die Entscheidung des Gerichtshofes die Unmenschlichkeit derjenigen bloß, die den Verlauf der Mauer planten. Der Oberste Gerichtshof wendet sich dem natürlich nicht ausdrücklich zu, aber vielleicht müssen Mauerplaner und Mauererbauer eines Tages auch davor Abstand nehmen, ins Ausland zu reisen. (um nicht wegen Menschenrechtsverletzungen dort verhaftet zu werden). Wenn der Oberste Gerichtshof sich davor drückt, dann sollte man nicht überrascht sein, wenn Menschenrechtler zur letzten noch erreichbaren Option Zuflucht nehmen und sich an ausländische rechtliche Kanäle wenden. In seiner letzten ausweichenden Entscheidung über die Mauer hat der Oberste Gerichtshof ihnen noch einmal aufgezeigt, dass es keine Alternative gibt, als einen verzweifelten Appell an die Welt zu richten, mit allen Problemen, die er zur Folge haben wird um uns vor uns selbst und vor unserm unzuverlässigen Gerichtshof zu retten
Anmerkungen
(in Klammer Gesetztes von der Übers. zum besseren Verständnis ergänzt)
Orginalartikel:
Dieser Artikel ist NICHT bei www.zmag.org erschienen!
Übersetzt von:
Ellen Rohlfs
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